Kostenübernahme

Psychotherapie

Psychotherapie bei gesetzlich Versicherten:
Die Kosten der ersten vier Sitzungstermine (sog. „Probatorik“) werden in jedem Fall von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen und dienen der diagnostischen Abklärung und dem Kennenlernen. Danach kann ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden. Diesen werden wir gemeinsam besprechen und einreichen. Im Falle einer Kostenzusage werden die Psychotherapiekosten von allen gesetzlichen Krankenkassen zu 100% übernommen. Das beantragte Sitzungskontingent richtet sich nach dem Schweregrad der Problematik.

Psychotherapie bei privat Versicherten:
In aller Regel muss eine Psychotherapie auch bei den privaten Krankenversicherungen beantragt werden. Wie viele Sitzungen von Ihrer Krankenkasse (anteilig) übernommen werden, können Sie in Ihrer Versicherungspolice nachlesen oder bei Ihrer Krankenversicherung erfragen. Oft wird von den privaten Kassen ein spezielles Antragsformular gefordert, welches Sie sich vorab von der Krankenkasse zuschicken lassen sollten.

Psychotherapie bei Selbstzahlern:
Wenn Sie die Therapie nicht über Ihre Krankenversicherung oder Beihilfe laufen lassen möchten (z.B. aufgrund einer bevorstehenden Verbeamtung), besteht auch die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu bezahlen. In diesem Fall muss kein Antrag gestellt werden und die Therapie kann unmittelbar begonnen werden.