Psychotherapie
Gesetzlich Versicherte:
Die Kosten der ersten vier Sitzungstermine (sog. „Probatorik“) werden in jedem Fall von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen und dienen der diagnostischen Abklärung und dem Kennenlernen. Danach kann ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden. Diesen werden wir gemeinsam besprechen und einreichen. Im Falle einer Kostenzusage werden die Psychotherapiekosten von allen gesetzlichen Krankenkassen zu 100% übernommen. Das beantragte Sitzungskontingent richtet sich nach dem Schweregrad der Problematik.
Privat Versicherte:
Eine psychotherapeutische Behandlung wird in der Regel auch bei privaten Krankenversicherungen vor Beginn beantragt. Der Umfang der Kostenübernahme hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Informationen hierzu finden Sie in Ihrer Versicherungspolice oder erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenversicherung. Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen rund um das Antragsverfahren.
SelbstzahlerInnen:
Selbstverständlich können Sie die Therapie auch unabhängig von Ihrer Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Als Selbstzahler:in profitieren Sie davon, dass keine Antragstellung erforderlich ist und die Behandlung zeitnah beginnen kann. Dieses Vorgehen kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn Sie aus persönlichen oder beruflichen Gründen Wert auf besondere Diskretion legen. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und liegen bei ca. 134 Euro pro Sitzung.